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Schuleinschreibung an der Volksschule Tullnerbach

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Die Einschreibung für das kommende Schuljahr findet im Jänner 2027 statt. Alle Eltern, deren Kinder im darauffolgenden Schuljahr schulpflichtig sind, bekommen spätestens Anfang Dezember einen Brief mit genauen Informationen über die Schuleinschreibung und auch eine Einladung für den informativen Elternabend am 14.12.2026 um 18.00 Uhr.

Da es uns sehr wichtig ist, die ersten Kontakte mit der Schule für jedes Kind so angenehm wie möglich zu gestalten, laden wir die Kinder zwei Mal zu uns ein. Der Vormittag soll Vorfreude und Neugier auf den Schulbeginn erwecken bzw. sogar verstärken.

Die Termine zur Einschreibung und den Schnuppertagen dienen auch dazu festzustellen, ob ein Kind bereits die körperliche, sozial-emotionale und kognitive Schulreife besitzt.

Sollten diesbezüglich Zweifel bestehen, wird das Kind vorerst als Vorschulkind eingestuft, jedoch innerhalb des Klassenverbandes der 1. Klasse betreut.

Aufnahme in die Volksschule zu Beginn der Schulpflicht, Feststellung der Schulreife und Wechsel der Schulstufe
Die Schulpflicht gilt für alle Kinder, die bis 31. August den 6. Geburtstag feiern.

Aufnahme in die Volksschule und die Feststellung der Schulreife (Novelle zum Schulpflichtgesetz, BGBl. I. Nr. 134/1998 und § 17 Abs. 5 SchUG (BGBl. I. Nr. 133/1998):
Schulpflichtige, aber für die erste Schulstufe nicht schulreife Kinder werden in eine für die Grundstufe I verbindliche Vorschulstufe aufgenommen. Das ist an der VS Tullnerbach integrativ in eine Schuleingangsphasenklasse vorgesehen. Eine Rückstellung schulpflichtiger Kinder vom Schulbesuch entfällt. Der Schulbesuch gilt für die Erfüllung der allgemeinen Schulpflicht.

Feststellung der Schulreife
Schulreif ist ein Kind, wenn angenommen werden kann, dass es dem Unterricht in der ersten Schulstufe zu folgen vermag, ohne körperlich oder geistig überfordert zu werden.

Entscheidung:
Schulleitung/Nur bei negativer Entscheidung schriftlich durch die Schulleitung

Bei der Schulreifefeststellung werden folgende Bereiche behandelt:

  • Grobmotorik (Ball fangen, auf einer Linie gehen,…)
  • Auditive Wahrnehmung (Rhythmus erkennen, Reimwörter erkennen, Anlaute erkennen,…)
  • Sprachentwicklung (Bild beschreiben, Farben benennen, Körperteile benennen,…)
  • Mathematischen Grundlagen (zählen, Mengen bis 5/6, etwas dazu geben oder wegnehmen,…)
  • Feinmotorik (nachspuren, anmalen, Knöpfe zumachen,…)
  • Visuelle und taktile Wahrnehmung (Formenunterschiede, Dinge ertasten,…)
  • Allgemein: Ausdauer, Konzentration, Instruktionen verstehen, Tempo, Selbständigkeit, Kontaktaufnahme mit anderen Kindern

Das soll Ihr Kind können:

  • selbständiges An– und Ausziehen
  • Alleine auf die Toilette gehen können
  • Richtiger Umgang mit Schere und Klebstoff
  • Richtiger Umgang mit Bleistift und Buntstift
  • Sich an Regeln halten können
  • Warten können

Das muss Ihr Kind nicht können:

  • Lesen
  • Schreiben
  • Rechnen

Nähere Infos finden Sie hier:
https://www.schule.at/bildungsnews/detail/worauf-kommt-es-beim-thema-schulreife-an

Zusammensetzung der einzelnen Klassen
Wir versuchen, die Bedürfnisse Ihres Kindes sowie Ihre Wünsche so weit wie möglich zu berücksichtigen. Zusätzliche Aspekte für die Zusammensetzung einer Klasse sind zum Beispiel:

    • Anzahl Anmeldungen und Wünsche
    • Ausgeglichene Heterogenität (individueller Förderbedarf, Alter, Geschlecht, Erstsprache)
    • Geschwisterkinder


 

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Fernbleiben vom Unterricht nach § 45 SchuG

Zulässige Gründe:

  • Krankheit des Schülers, der Schülerin
  • mit der Gefahr der Übertragung verbundene Krankheit von Hausangehörigen des Schülers, der Schülerin
  • Krankheit der Eltern oder anderer Angehöriger, wenn Hilfe des Schülers, der Schülerin notwendig ist,
  • außergewöhnliche Ereignisse im Leben oder in der Familie des Schülers, der Schülerin
  • Ungangbarkeit des Schulweges oder schlechte Witterung, wenn die Gesundheit des Schülers, der Schülerin dadurch gefährdet ist.

Ferientermine und schulautonome Tage werden durch das Schulforum bekannt gegeben, etwaige Reisepläne der Eltern bzw. Erziehungsberechtigten müssen sich daher grundsätzlich an der Schule und den Unterrichtszeiten orientieren. Gemeinsame Urlaubsfahrten während der Unterrichtszeit können keinesfalls einen begründeten Anlassfall (Hochzeit, Trauerfall, Krankheit etc.) für ein Fernbleiben vom Unterricht darstellen.

Entschuldigung:
Der Klassenlehrer / Die Klassenlehrerin (Klassenvorstand) oder der Schulleiter, die Schulleiterin ist von den Erziehungsberechtigten von jeder Verhinderung „ohne Aufschub“, jedenfalls aber innerhalb von 3 Tagen unter Angabe des Grundes zu benachrichtigen. In begründeten Fällen kann ein ärztliches Zeugnis verlangt werden.

Genehmigung:
Der Klassenlehrer (Klassenvorstand) kann für einzelne Stunden bis zu einem Tag freigeben, der Schulleiter darüber hinaus (2-5 Tage).

Fernbleiben von Schulveranstaltungen (§ 13 SchUG):
Schüler sind zur Teilnahme verpflichtet, auch wenn die Veranstaltung außerhalb der Schulliegenschaft stattfindet, sofern nicht eine Nächtigung außerhalb des Wohnortes damit verbunden ist. Schüler, die aus dem genannten Grund an einer solchen Schulveranstaltung nicht teilnehmen, sind vom Schulleiter, von der Schulleiterin nach Möglichkeit einer anderen Klasse in dieser Zeit zuzuweisen.
Hinweis: Eine Freistellung über die Bildungsdirektion (also ab 5 Tagen) ist beispielsweise nur EINMAL in den vier Volksschuljahren möglich. Der versäumte Schulstoff MUSS selbstständig und verlässlich nachgeholt werden.

Stand: Dezember 2025


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Busverbindungen:

Die aktuellen Busverbindungen können Sie unter https://www.vor.at/fahrplan-mobilitaet/fahrplan-bus-bahn/linienfahrplan finden oder auch auf der Homepage anachb.vor.at individuell abfragen.

 

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Schutzimpfung Repevax

Download Gebrauchsinformation Repevax

Download Impfeinverständniserklärung für Schulärztin

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Masern-Informationsblatt

Hier geht es zum Direkt-Download der PDF-Version

 

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Bereits bekannte Termine für das Schuljahr 2026/27

7.9.2026 Schulbeginn    
22. - 25.9.2026 Schulfotografin    
9.10.2026 Tag der offenen Tür 9:00 - 11:00  
26.10.2026 schulfrei - Nationalfeiertag    
27. - 31.10.2026 Herbstferien    
1.11.2026 schulfrei - Allerheiligen    
2.11.2026 schulfrei - Allerseelen    
12. - 13. 11.2026 Ateliertage    
8.12.2026 schulfrei - Maria Empfängnis    
14.12.2026 Elterninformationsabend zur Schuleinschreibung 18:00  
24.12.2026 - 6.1.2027 Weihnachtsferien    
1.2. - 6.2.2027 Semesterferien    
9.2.2027 "Cool-sein-Tag" am Faschingdienstag    
20. - 29.3.2027 Osterferien    
14. -15.4.2027 Ateliertage    
16.4.2027 Caritas Laufwunder    
1.5.2027 schulfrei - Staatsfeiertag    
6.5.2027 schulfrei - Christi Himmelfahrt    
7.5.2027 Schulwandertag    
15. - 17.5.2027 schulfrei - Pfingsten    
21.5.2027 Sommerfest    
27.5.2027 schulfrei - Fronleichnam    
2.7.2027 Schulschluss    
3.7. - 5.9.2027 Sommerferien    
6.9.2027 Beginn des Schuljahres 2027/28    

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


 

 

 

 

 

 


Der Kalender wird laufend aktualisiert

 

 

 

Freizeitbetreuung

Unsere Freizeitbetreuung ist ein Teil der frei zu wählenden ganztägigen Schulform (vormals „Schulische Nachmittagsbetreuung). Die Kinder können für ein bis fünf Tage pro Woche angemeldet werden.

Betreuungszeiten:
Montag bis Freitag nach Unterrichtsschluss bis 17 Uhr.

Entlassungszeiten:
Nach der Lernzeit um 15:00 Uhr pünktlich und zwischen 16:00 und 17:00 Uhr laufend.

Betreuungsbeitrag pro Kind und pro Monat (10 mal jährlich) im Schuljahr 2026/27:

1-2 Tage pro Woche: € 90,00
3 Tage pro Woche: € 131,00
4 Tage pro Woche: €165,00
5 Tage pro Woche: € 200,00

Materialbeitrag im Schuljahr 2026/27:
€ 25,00 pro Semester

Essensbeitrag im Schuljahr 2026/27:
wird noch bekanntgegeben

Die Lerngruppen werden täglich von einem Lehrer / einer Lehrerin betreut, wenn möglich zweimal pro Woche von der eigenen Klassenlehrerin. Freitag ist ein hausübungsfreier bzw. lernzeitfreier Tag.

Freizeit:
Sie findet laufend in den lernfreien Phasen statt. Die Kinder werden von FreizeitpädagogInnen betreut. An schulfreien Tagen und in der Hauptferienzeit bietet die Volksschulgemeinde ganztägige Betreuung an. Der Bedarf wird jeweils rechtzeitig erhoben.

 

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Nachmittag = Freizeit

Unser Nachmittag beginnt mit einem Begrüßungsritual und einem Mittagskreis, wo der weitere Tagesablauf besprochen wird. Anschließend nehmen wir gemeinsam im Speisesaal ein täglich frisch gekochtes Mittagsmenü ein. Unsere Freizeit verbringen wir dann mit Spiel und Spaß, wir basteln gerne, spielen Brettspiele, lesen und natürlich kommt Toben im Freien nicht zu kurz. Wir haben einen Turnsaal mit Boulderhalle, einen tollen Spielplatz, einen Funcourt und ganz viel Wald, den wir auch gerne nutzen. Auch Ausflüge (Museen, Ausstellungen, Bachwanderungen, Rodeln…..) und größere Projekte werden geplant.

Schule und Nachmittag ist einfach toll!!!!!!

Nachmi

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