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Schuleinschreibung für das Schuljahr 2026/27


Die Einschreibung für das kommende Schuljahr findet im Jänner statt. Alle Eltern, deren Kinder im darauffolgenden Schuljahr schulpflichtig sind, bekommen einen Brief mit genauen Informationen über die Schuleinschreibung.
Da uns sehr wichtig ist, die ersten Kontakte mit der Schule für jedes Kind so angenehm wie möglich zu gestalten, laden wir die Kinder im Frühjahr zusätzlich zu einem Schnuppertag für Schulanfängerinnen und Schulanfänger ein. Der Vormittag soll Vorfreude und Neugier auf den Schulbeginn erwecken bzw. sogar verstärken.

Die Termine zur Einschreibung und der Schnuppertag dienen auch dazu festzustellen, ob ein Kind bereits die körperliche, sozial-emotionale und kognitive Schulreife besitzt.
Sollten diesbezüglich Zweifel bestehen, wird das Kind vorerst als Vorschulkind eingestuft, jedoch innerhalb des Klassenverbandes der 1. Klasse betreut.

Bitte wählen Sie einen passenden Termin aus.

Ausführlichere Infos zur Schuleinschreibung entnehmen Sie bitte dem unter diesem Link abrufbarem PDF.

Unter dem angeführten Link finden Sie nähere Infos zum Thema Schulreife.

Am 14. Jänner 2026 findet um 18:00 Uhr im Vortragssaal ein Elternabend für alle Eltern der kommenden Schulanfängerinnen und Schulanfänger statt. An diesem Abend werden Ihnen die unterschiedlichen Klassenformen kurz vorgestellt und Sie haben die Möglichkeit, offene Fragen zu stellen.


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Fernbleiben vom Unterricht nach § 45 SchuG

Zulässige Gründe:

  • Krankheit des Schülers, der Schülerin
  • mit der Gefahr der Übertragung verbundene Krankheit von Hausangehörigen des Schülers, der Schülerin
  • Krankheit der Eltern oder anderer Angehöriger, wenn Hilfe des Schülers, der Schülerin notwendig ist,
  • außergewöhnliche Ereignisse im Leben oder in der Familie des Schülers, der Schülerin
  • Ungangbarkeit des Schulweges oder schlechte Witterung, wenn die Gesundheit des Schülers, der Schülerin dadurch gefährdet ist.

Ferientermine und schulautonome Tage werden durch das Schulforum bekannt gegeben, etwaige Reisepläne der Eltern bzw. Erziehungsberechtigten müssen sich daher grundsätzlich an der Schule und den Unterrichtszeiten orientieren. Gemeinsame Urlaubsfahrten während der Unterrichtszeit können keinesfalls einen begründeten Anlassfall (Hochzeit, Trauerfall, Krankheit etc.) für ein Fernbleiben vom Unterricht darstellen.

Entschuldigung:
Der Klassenlehrer / Die Klassenlehrerin (Klassenvorstand) oder der Schulleiter, die Schulleiterin ist von den Erziehungsberechtigten von jeder Verhinderung „ohne Aufschub“, jedenfalls aber innerhalb von 3 Tagen unter Angabe des Grundes zu benachrichtigen. In begründeten Fällen kann ein ärztliches Zeugnis verlangt werden.

Genehmigung:
Der Klassenlehrer (Klassenvorstand) kann für einzelne Stunden bis zu einem Tag freigeben, der Schulleiter darüber hinaus (2-5 Tage).

Fernbleiben von Schulveranstaltungen (§ 13 SchUG):
Schüler sind zur Teilnahme verpflichtet, auch wenn die Veranstaltung außerhalb der Schulliegenschaft stattfindet, sofern nicht eine Nächtigung außerhalb des Wohnortes damit verbunden ist. Schüler, die aus dem genannten Grund an einer solchen Schulveranstaltung nicht teilnehmen, sind vom Schulleiter, von der Schulleiterin nach Möglichkeit einer anderen Klasse in dieser Zeit zuzuweisen.
Hinweis: Eine Freistellung über die Bildungsdirektion (also ab 5 Tagen) ist beispielsweise nur EINMAL in den vier Volksschuljahren möglich. Der versäumte Schulstoff MUSS selbstständig und verlässlich nachgeholt werden.

Stand: Dezember 2025

 

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Essen-Anmeldung und AGB

Unter diesem Direktlink finden Sie die Anmeldung für das Mittagessen und die geltenden AGBs.

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Busverbindungen:

Die aktuellen Busverbindungen können Sie unter https://www.vor.at/fahrplan-mobilitaet/fahrplan-bus-bahn/linienfahrplan finden oder auch auf der Homepage anachb.vor.at individuell abfragen.

 

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Schutzimpfung Repevax

Download Gebrauchsinformation Repevax

Download Impfeinverständniserklärung für Schulärztin

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Masern-Informationsblatt

Hier geht es zum Direkt-Download der PDF-Version

 

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Bereits bekannte Termine für das Schuljahr 2025/26

1.9.2025 Schulbeginn    
3.10.2025 Tag der offenen Tür 9:00 - 11:00  
15.10.2025 Schulforum 18:00 Vortragssaal
26.10.2025 schulfrei - Nationalfeiertag    
27.10. - 31.10.2025 Herbstferien    
1.11.2025 schulfrei - Allerheiligen    
2.11.2025 schulfrei - Allerseelen    
15.11.2025 schulfrei -Landespatron Hl. Leopold    
26.11.2025 Elternsprechtag    
8.12.2025 schulfrei - Maria Empfängnis    
24.12.2025-6.1.2026 Weihnachtsferien    
14.1.2026 Elternabend für Eltern der zukünftigen Schulanfängerinnen und Schulanfänger

18:00

Vortragssaal
2.2. -7.2.2026 Semesterferien    
28.3. - 6.4.2026 Osterferien    
1.5.2026 schulfrei - Staatsfeiertag    
14.5.2026 schulfrei - Christi Himmelfahrt    
23. - 25.5.2026 schulfrei - Pfingsten    
4.6.2026 schulfrei - Fronleichnam    
5.6.2026 schulautonom frei    
3.7.2026 Schulschluss    
4.7.-6.9.2026 Sommerferien    
       

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


 

 

 

Der Kalender wird laufend aktualisiert

Schulautonomer Tag: 5. Juni 2026

 

 

Freizeitbetreuung

Unsere Freizeitbetreuung ist ein Teil der frei zu wählenden ganztägigen Schulform (vormals „Schulische Nachmittagsbetreuung). Die Kinder können für ein bis fünf Tage pro Woche angemeldet werden.

Betreuungszeiten:
Montag bis Freitag nach Unterrichtsschluss bis 17 Uhr.

Entlassungszeiten:
Nach der Lernzeit um 15:00 Uhr pünktlich und zwischen 16:00 und 17:00 Uhr laufend.

Betreuungsbeitrag pro Kind und pro Monat (10 mal jährlich) im 2. Semester des Schuljahr 2025/26:

1-2 Tage pro Woche: € 90,00
3 Tage pro Woche: € 131,00
4 Tage pro Woche: €165,00
5 Tag pro Woche: € 200,00

Materialbeitrag im Schuljahr 2025/26:
€ 25,00 pro Semester

Essensbeitrag im Schuljahr 2025/26:
€ 5,70.-- pro Mahlzeit (Bereitstellung und Verrechnung erfolgt durch die Landwirtschaftliche Fachschule Norbertinum).

Die Lerngruppen werden täglich von einem Lehrer / einer Lehrerin betreut, wenn möglich zweimal pro Woche von der eigenen Klassenlehrerin. Bei Bedarf stehen die FreizeitpädagogInnen in den Lernzeiten unterstützend zur Verfügung. Freitag ist ein hausübungsfreier bzw. lernzeitfreier Tag.

Freizeit:
Sie findet laufend in den lernfreien Phasen statt. Die Kinder werden von FreizeitpädagogInnen betreut. An schulfreien Tagen und in der Hauptferienzeit bietet die Volksschulgemeinde ganztägige Betreuung an. Der Bedarf wird jeweils rechtzeitig erhoben.

 

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Nachmittag = Freizeit

Unser Nachmittag beginnt mit einem Begrüßungsritual und einem Mittagskreis, wo der weitere Tagesablauf besprochen wird. Anschließend nehmen wir gemeinsam im Speisesaal ein täglich frisch gekochtes Mittagsmenü ein. Unsere Freizeit verbringen wir dann mit Spiel und Spaß, wir basteln gerne, spielen Brettspiele, lesen und natürlich kommt Toben im Freien nicht zu kurz. Wir haben einen Turnsaal mit Boulderhalle, einen tollen Spielplatz, einen Funcourt und ganz viel Wald, den wir auch gerne nutzen. Der Mittwoch steht rein der Freizeit zur Verfügung (hier gibt es keine Lernzeit), wo wir auch Ausflüge (Museen, Ausstellungen, Bachwanderungen, Rodeln…..) und größere Projekte planen.

Schule und Nachmittag ist einfach toll!!!!!!

Nachmi

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